Der Kindergarten
Der Kindergarten Liebenau wird nach den Bestimmungen des oö. Kindergarten- und Hortgesetzes und nach den Richtlinien der Caritas geführt.
Funktion und Aufgabe des Kindergartens ist es,jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend zu fördern, dabei allgemein anerkannte Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu berücksichtigen, um so die Selbstkompetenz der Kinder zu stärken und zur Entwicklung der Sozial- und Sachkompetenz, sowie der lernmethodischen Kompetenz beizutragen.